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Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

(Johann Wolfgang von Goethe)

 


 

 


 

Aktuelles:

Neuer Bußgeldkatalog ab dem 01.02.2009

 


Bußgeldkatalog

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009)

Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009

Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere 

          • unangepasste Geschwindigkeit,
          • gefährliche Überholvorgänge,
          • Verstöße gegen die Vorfahrt,
          • Rotlicht-Verstöße,
          • zu geringer Abstand.

Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen daher der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verkehrstoten auf rund 4500 gesunken. Ursache für fast alle Unfälle (95 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten. Im europäischen Vergleich lagen Bußgelder in Deutschland bisher in einem niedrigen Bereich. Staaten wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben die besten Unfallbilanzen - dort liegen die Geldbußen für gefährliche Verstöße um ein Vielfaches höher. Eine Anpassung der Obergrenzen war daher sinnvoll und notwendig.

Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung tritt zum 01.02.2009 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß

Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009
Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009

unangepasste Geschwindigkeit

50

100

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40

80

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150

70 - 200

zu geringer Abstand

40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

Tempolimit missachtet (innerorts) *)

50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

Tempolimit missachtet (außerorts) *)

40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60

80

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50

80

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450

80 - 700

gefährliches Überholmanöver

40 - 125

Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

Vorfahrt missachtet

50

100

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß

500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125

250

Rote Ampel missachtet

50 - 200

90 - 360

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150

80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)
bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)

95 - 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

40 (Fahrer)
200 (Halter)

75 (Fahrer)
380 (Halter)

*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw

Bußgeldkatalog - Auszug
Der nachfolgende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist als Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer gedacht. Er dient als Information über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie
  • Bußgeld,
  • Geldstrafe,
  • Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg und
  • Fahrverbot.

Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein anderer behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.

Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.

Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes. Links zu diesem Angebot sowie zu den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich in der Kontextspalte auf der rechten Seite.

 

Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.

Tatbestand

Euro Punkte
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

70

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80

2



Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes

75

1

 

4/10 des halben Tachowertes

100

2

 

3/10 des halben Tachowertes

160

3

1*

2/10 des halben Tachowertes

240

4

2*

1/10 des halben Tachowertes

320

4

3*

 


Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes

100

2

 

4/10 des halben Tachowertes

180

3

 

3/10 des halben Tachowertes

240

4

1

2/10 des halben Tachowertes

320

4

2

1/10 des halben Tachowertes

400

4

3



Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.

Alkoholgehalt im Blut [Promille]

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls

ab 0,3

(Alkohol zeigt Wirkung)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 3.000 EUR


bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

(über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis



Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.

Tatbestand

Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.

250

2



 

Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

Tatbestand

Euro Punkte

Monat(e)
Fahrverbot

Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt

75

4

 
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

130

4

 
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn

200

4

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

75

2

 
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

70

2

 


Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

 

 

Fehlverhalten an Bahnübergängen.

Tatbestand

Euro

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet

80

3

 

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte

80

3

 

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot

240

4

1

Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

350

4

 

Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert

700

4

3



 

Punkteregelung bei Fahrerflucht.

Tatbestand

Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7



 

 

Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel.

Tatbestand

Euro Punkte

Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

50

1

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

90

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

135

3



 

Fehlverhalten am Fußgängerüberweg.

Tatbestand

Euro

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

80

4



 

 

Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit

Tatbestand

Euro Punkte
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)

100

3



Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

15

 

 

11-15

25

 

 

16-20

35

 

 

21-25

80

1

 

26-30

100

3

 

31-40

160

3

1

41-50

200

4

1

51-60

280

4

2

61-70

480

4

3

über 70

680

4

3



Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

Übertretung
[km/h]

Euro

Punkte Monat(e)
Fahrverbot

bis 10

10

 

11-15

20

 

 

16-20

30

 

 

21-25

70

1

 

26-30

80

3

 

31-40

120

3

 

41-50

160

3

1

51-60

240

4

1

61-70

440

4

2

über 70

600

4

3



 



Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil.

Tatbestand

Euro

Punkte

Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

70

3

Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert

100

3

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet

150

3



 


Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.

Tatbestand

Euro

Punkte

Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast)

30

 

Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

30

 

Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung

35

 

Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

40

1

Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung

50

1



 

Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt.

Tatbestand

Euro Punkte
als Kraftfahrzeugführer

40

1

als Radfahrer

25

 



 


Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt.

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
bis 2 Monate

15

 

2 bis 4 Monate

25

 

4 bis 8 Monate

40

1

mehr als 8 Monate

75

2



Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt

Tatbestand: Fristüberschreitung

Euro Punkte
2 bis 4 Monate

15

 

4 bis 8 Monate

25

 

mehr als 8 Monate

40

2



 


Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot.

Tatbestand

Euro Punkte
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80

2

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

80

1



 


Rotlichtverstöße

Tatbestand

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

Ampel bei "Rot" überfahren

90

3

   

Ampel bei "Rot" überfahren 

     

  

   

mit Gefährdung

200

4

1

mit Sachbeschädigung

240

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

200

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

  

  

mit Gefährdung

320

4

1

mit Sachbeschädigung

360

4

1



 


Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw.

Tatbestand

Euro Punkte
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

40

1

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet

200

1



 


Rechtswidriges Überholen.

Tatbestand

Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

30

 

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- mit Sachbeschädigung

35

 

 

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

100

3

 

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

80

1

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

100

3

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

150

4

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

    

   

  

mit Gefährdung

250

4

1

mit Sachbeschädigung

300

4

1

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

70

1

  
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

120

4

  

Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug        

mit Gefährdung

200

4

1

mit Sachbeschädigung

240

4

1

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

80

2

     


Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln.

Tatbestand

Euro

Punkte

Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren

10

 

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert

25

 

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

100

3

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

75

3

Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet

50

3